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Der EU AI-Act

Sollten Sie derzeit KI-Systeme im Betrieb implementieren oder bereits betreiben, ist seit diesem Jahr der EU AI-Act (Verordnung über Künstliche Intelligenz) zu beachten. Die Verordnung wird gestaffelt ab Februar 2025 umgesetzt.

Mit Einführung der ersten Maßnahmen haben wir in Blickpunkt Digital 2/2025 hierüber berichtet. Der AI-Act schafft Regeln für den Einsatz von KI-Systemen, die den Verkauf und die Verwendung von KI-Systemen betreffen. Die Verordnung unterscheidet vier Risikoklassen:

RisikoklasseBeispiel
Unannehmbares Risiko (Einsatz verboten)Social Scoring, biometrische Identifizierung, Emotionserkennung, täuschende und manipulative Systeme
Hohes Risiko (streng reguliert)Bewerberauswahl, Personalmanagement, bildungsbezongene Verwendung, KI-Einsatz bei kritischer Infrastruktur
Begrenztes Risiko (minimal reguliert)Chatbots, KI-generierte Inhalte oder Texte
Minimales Risiko (nicht reguliert)KI-gestützte Spam-Filter, KI-gestützte Rechtschreibkorrektur und Schreibassisitenz


Unternehmen, die KI-Systeme nur einsetzen (nicht selbst entwickeln), gelten als „Betreiber“ – können aber auch als „Anbieter“ eingestuft werden, wenn sie bestimmte Änderungen am System vornehmen. Für Chatbots oder KI-generierte Inhalte reicht es dagegen meist, die Nutzer transparent zu informieren sowie intern Schulungen vorzusehen – denn der AI-Act sieht eine Arbeitgeberpflicht zur KI-Kompetenzvermittlung vor.

Aufgrund der Inhalte des AI-Acts, sollten Unternehmen, welche KI einführen oder betreiben:

  • Eingesetzte KI-Systeme dokumentieren und übersichtlich erfassen, die Rolle Ihres Unternehmens (Betreiber/Anwender) klären und die Risikobewertung laut AI-Act erfragen bzw. durchführen.
  • Schulungen für Mitarbeitende hinsichtlich eingesetzter KI-Systeme durchführen sowie Transparenz gegenüber außenstehenden Personen sicherstellen.
  • Auch Vorgaben hinsichtlich Datenschutz und Urheberrecht in Zusammenhang mit KI beachten
  • Prozesse für das fortlaufende Monitoring implementieren.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

EU AI-Act

Foto: Adobe Stock