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Stoffpreisgleitklausel: Merkblatt der Deutschen Bahn zum Umgang mit Bundeserlassen

Die Deutsche Bahn AG (DB) hat ein Merkblatt zum Umgang mit Preiserhöhungen in laufenden Bauverträgen veröffentlicht.

Die DB übernimmt danach in laufenden Verträgen Mehrkosten für die Stoffe Stahl, Aluminium, Kupfer, Zement, Kunststoffe und Erdölprodukte (inkl. Diesel), die aufgrund der Ukraine-Krise im Zeitraum 25. März 2022 bis 30. Juni 2022 entstehen, wenn alle folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Es handelt sich um ein Investvorhaben mit Bundesmittelanteilen.
  2. Der Vertrag enthält mindestens einen der vorgenannten Stoffe.
  3. Die Preiserhöhung dieser Stoffe führt (reine Material-Mehrkosten, ohne Zuschläge) zu Mehrkosten von mindestens 10 % bezogen auf den Auftragswert (inkl. Nachträge). Dabei werden hierfür nur die Preiserhöhungen im Zeitraum 25. März 2022 bis 30. Juni 2022 betrachtet.
  4. Der Vertrag enthält für die o.g. Stoffe keine Preisgleitklausel. 
  5. Die Bestellung des Bau-Auftragnehmers bei seinen Lieferanten war nachweislich im Zeitraum 25. März 2022 bis 30. Juni 2022 erforderlich. Der Nachweis hierfür ist durch den Auftragnehmer zu führen.

Weitere Einzelheiten finden Sie in dem Merkblatt der DB anbei zum Download. Die Bundeserlasse sowie weitere Hinweise finden Sie in unserem News-Artikel „Bundesbau und Bayerische Staatsbauverwaltung führen Stoffpreisgleitung für neue Verträge ein!“.

Deutsche Bahn

Foto: Pexels