Die geplanten Änderungen
Eine Einreichung von Anträgen und Anzeigen in Papierform soll zukünftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Die meisten bisher bestehenden Schriftform- und Unterschriftserfordernisse werden gestrichen, für die meisten Anträge, Anzeigen und Erklärungen genügt künftig eine einfache elektronische Form, die ohne aufwendige digitale Signaturen oder ähnliches auskommt. Für bestimmte Verfahren soll die verpflichtende Nutzung bayernweit vorgegebener Online-Dienste vorgegeben werden. Ansonsten kann die jeweils entgegennehmende Behörde eigene Online-Dienste vorsehen beziehungsweise genügt eine niederschwellige Einreichung, etwa per E-Mail oder Kontaktformular. Bei Bauanträgen soll die einreichende Person zukünftig auch Baugenehmigungen elektronisch entgegennehmen können.
Auch bei der Nachbar- und Öffentlichkeitsbeteiligung gibt es Änderung: Der Bauherr muss künftig nur noch die Eigentümer unmittelbar an das Baugrundstück angrenzender Grundstücke von dem Vorhaben benachrichtigen, die Hinzuziehung etwaiger weiterer Nachbarn erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde.
Zu guter Letzt sieht der Gesetzentwurf die Aufhebung des im Jahr 1999 geschaffenen bayerischen Abgrabungsgesetzes (BayAbgrG) vor. Abgrabungen, die bisher einer Genehmigung nach diesem Gesetz bedurften, sollen zukünftig wieder baugenehmigungspflichtig werden.
Die nächsten Schritte
Aktuell läuft die Verbandsanhörung, in deren Rahmen auch wir zur Stellungnahme aufgefordert sind. Gerne können Sie uns eventuelle Anmerkungen zuleiten.


