Das Bundestariftreuegesetz zielt darauf ab, bei öffentlichen Aufträgen des Bundes ab einem Auftragswert von mehr als 50.000 Euro das Einhalten bestimmter tariflicher Arbeitsbedingungen durch die Auftragnehmer sicherzustellen und dadurch die Tarifbindung zu stärken.
Wie bereits berichtet, haben wir uns im Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit dem ZDB erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Präqualifizierungsverfahren ins Gesetz eingebunden wird und präqualifizierte Betriebe durch eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne zusätzliche Bürokratie ihre Tariftreue nachweisen können. Nach dem nun vorliegenden Verordnungsentwurf zum Zertifizierungsverfahren werden tarifgebundene Arbeitgeber der Zertifizierungsstelle lediglich einen Nachweis über die Mitgliedschaft in einer tarifgebundenen Arbeitgebervereinigung übermitteln müssen.
Tariftreue-Nachweis über Verbandsmitgliedschaft
Mitgliedsbetriebe, die ihre Tariftreue künftig über die Mitgliedschaft in unserem Verband nachweisen wollen, können sich für eine entsprechende Bescheinigung ab sofort an die Hauptgeschäftsstelle in München wenden. Die Zertifizierung Bau GmbH in Berlin als Zertifizierungsstelle hat uns bestätigt, dass sie bereits jetzt die unsererseits ausgestellten Bescheinigungen zur Mitgliedschaft als Nachweise für die Tariftreue entgegennehmen wird. Diese werden im jeweiligen PQ-Verzeichnis unter „Sonstige Unterlagen“ gespeichert werden.
Wir weisen darüber hinaus darauf hin, dass das Bundestariftreuegesetz aktuell noch nicht „scharfgestellt“ ist. Hierzu ist als weiterer Schritt noch der Erlass einer entsprechenden Branchenverordnung erforderlich, welche dann die tariflichen Arbeitsbedingungen beschreibt, die von den Auftragnehmern bei Bundesaufträgen einzuhalten sind.


