Widerspruch zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Der Entwurf steht jedoch in wesentlichen Punkten im Widerspruch zur Beschleunigungspolitik der Bundesregierung. Der Deutsche Bundestag hatte am 26. Juni 2026 mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben deutlich beschleunigen sollen. Damit hatte die Bundesregierung nach Jahren des Stillstands einen echten Durchbruch erzielt und die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass dringend benötigte Straßen, Brücken und Schienen schneller gebaut und saniert werden können.
Diesem Ziel läuft der nun vorliegende Referentenentwurf aus unserer Sicht nun entgegen. Bei allen nicht prioritären Vorhaben – und damit dem Großteil der Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen sowie Brücken in Bayern – sollen künftig Naturflächen wie zum Beispiel Naturschutzgebiete, Nationalparks, Kernzonen von Biosphärenreservaten, Moore etc. als im überragenden öffentlichen Interesse liegend Vorrang erhalten. Statt Verfahren zu beschleunigen, drohen Vorhaben verhindert zu werden.
Hinzu kommt, dass bei den prioritären Bundesvorhaben des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes künftig für Eingriffe in Flächen der weitgehend unbestimmten Flächenkulisse der Natürlichen Infrastruktur naturschutzrechtliche Kompensationszahlungen zu leisten sind, die erheblich über den regulär zu zahlenden Beträgen liegen. Diese finanzielle Mittel würden im Ergebnis für den Bau von Straßen, Brücken und Schienen fehlen.
Forderung nach umfassender Überarbeitung des Entwurfs
Wir haben uns daher auch an die maßgeblichen Bayerischen Ministerien gewandt, um zu erreichen, dass dieser Referentenentwurf nochmals grundlegend überarbeitet wird.


